Verbindliche Regeln für die Teilnahme an Onlinekonferenzen

 

Für Onlinekonferenzen verwenden wir die Plattform BigBlueButton. Bei ihrer Nutzung stehen Sicherheit und Schutz der Teilnehmer*innen an erster Stelle. Die Regeln, die bei der Teilnahme an einer Onlinekonferenz gelten, sind in diesem "Online-Knigge" zusammengefasst.

 

  • Die Schüler*innen melden sich pünktlich im Onlinekonferenzraum an. Die Lehrkraft startet und beendet die Onlinekonferenz.
  • Die Anwesenheit ist für die Schüler*innen Pflicht – es sei denn, jemand ist krank. Dann bedarf es der Entschuldigung.
  • Der Ton ist stumm zu schalten. Nur bei eigenen Wortbeiträgen wird der Ton ein‐, danach wieder ausgeschaltet. Durch die Funktion der „erhobenen Hand“ signalisiert man, dass man sich beteiligen möchte. Aufgerufen wird man durch die Lehrkraft.
  • Bei Freigabe der Option „Bildschirm teilen“ dürfen keine Inhalte gezeigt werden, die nichts mit dem Unterricht zu tun haben.
  • Der Chat sowie die "Geteilten Notizen" dürfen nur genutzt werden, um für den Unterricht relevante Dinge aufzuschreiben. Sie sind nicht gedacht zur privaten Kommunikation.
  • Während einer Onlinekonferenz gelten die Regeln guten Benehmens, von Höflichkeit und angemessener Sprache.
  • Eine Aufnahme/Screenshot oder ein Mitschnitt des Unterrichtes in Bild und/oder Ton ist aus datenschutzrechtlichen Gründen strikt untersagt.
  • Unterricht ist für die Schüler*innen und die Lehrkräfte ein besonders geschützter Raum. Analog zum Präsenzunterricht gilt daher, dass keine Dritten Eingriff in den Unterricht haben dürfen. Während einer Onlinekonferenz halten sich im Raum nur Mitglieder der Klasse oder Lerngruppe auf, keine Familienmitglieder, Freunde oder andere Personen. Es gelten die gleichen Regeln wie im normalen Präsenzunterricht. Verstöße berühren Persönlichkeitsrechte und verletzen den Datenschutz.
    Bei technischen Problem kann durch Dritte geholfen werden, solange hierbei kein Eingriff in den Unterricht stattfindet.