Lehrkräfte, Eltern, Beschäftigte und andere Personen haben untereinander einen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Zu und zwischen den Schülerinnen und Schülern gilt das Abstandsgebot nicht. Ausnahmen sind die Toiletten. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler das Abstandsgebot einhalten.
In den Gängen wird auf der rechten Seite gelaufen, um das Abstandsgebot zu erfüllen. Es gilt weiterhin die Einbahnstraßenregelung in den Gängen.
Auf die Einhaltung der Händehygiene muss besonders geachtet werden nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen, nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen, vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nasen-Bedeckung, nach dem Toilettengang. Sie erfolgt
Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen.
Auf dem gesamten Schulgelände einschließlich der Busstraße ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt seit Montag, dem 19. Oktober 2020, auch im Unterricht.
Bei Bedarf können beim Hausmeister oder im Sekretariat Masken für 50 Cent erworben werden.
Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften. Mindestens alle 20 Minuten für jeweils 3-5 Minuten ist eine Querlüftung bzw. Stoßlüftung bei vollständig geöffneten Fenstern und gegebenenfalls auch Türen vorzunehmen. Fenstergriffe sind möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern, sondern vorzugsweise mit Einmaltaschentüchern oder Einmalhandtüchern anzufassen.
In den Toiletten ist das Abstandsgebot einzuhalten. Dazu werden die Toilettentüren zum Gang offen verkeilt, damit maximal zwei Personen die jeweilige Toilette betreten können. In den Pausen wird eine Lehrkraft den Zugang regeln.
Ab dem Beginn des Schuljahres 2020/21 wird der reguläre Läuteplan bis auf Weiteres leicht verändert. Am Vormittag wird eine Staffelung der Unterrichts- und Pausenzeiten vorgenommen, um Begegnungen und Durchmischungen der unterschiedlichen Schülergruppen zu minimieren.
Stunde | Klassenstufe | ||||
5 und 6 | 7 und 8 | 9 und 10 | J1 | J2 | |
1 | 7:45 Uhr bis 8:35 Uhr | 7:50 Uhr bis 8:35 Uhr | 7:55 Uhr bis 8:35 Uhr | 7:45 Uhr bis 8:35 Uhr | 7:55 Uhr bis 8:35 Uhr |
2 | 8:40 Uhr bis 9:25 Uhr | 8:40 Uhr bis 9:25 Uhr | 8:40 Uhr bis 9:25 Uhr | 8:40 Uhr bis 9:25 Uhr | 8:40 Uhr bis 9:25 Uhr |
3 | 9:35 Uhr bis 10:20 Uhr | 9:35 Uhr bis 10:20 Uhr | 9:35 Uhr bis 10:20 Uhr | 9:35 Uhr bis 10:20 Uhr | 9:35 Uhr bis 10:20 Uhr |
4 | 10:20 Uhr bis 11:05 Uhr | 10:20 Uhr bis 11:10 Uhr | 10:20 Uhr bis 11:15 Uhr | 10:20 Uhr bis 11:05 Uhr | 10:20 Uhr bis 11:15 Uhr |
5 | 11:25 Uhr bis 12:15 Uhr | 11:30 Uhr bis 12:15 Uhr | 11:35 Uhr bis 12:15 Uhr | 11:25 Uhr bis 12:15 Uhr | 11:35 Uhr bis 12:15 Uhr |
6 | 12:20 Uhr bis 13:05 Uhr | 12:20 Uhr bis 13:05 Uhr | 12:20 Uhr bis 13:05 Uhr | 12:20 Uhr bis 13:05 Uhr | 12:20 Uhr bis 13:05 Uhr |
Die für das OHG geltenden Hygieneregeln für das Schuljahr 2020/21 wurden auf Basis der Hygienehinweise des Kultusministeriums erarbeitet.
Wichtige Veröffentlichungen zu diesem Thema:
Stand: 8. Dezember 2020