Entschuldigungsverfahren für die Klassenstufen 5 bis 10

    Für die Entschuldigung Ihres Kindes im Falle einer Erkrankung gibt es im Schulgesetz und seinen Verordnungen klare Vorgaben. Diese Seite beinhaltet alle wichtigen Informationen zur Umsetzung dieser Vorgaben am Ottheinrich-Gymnasium Wiesloch in den Klassenstufen 5 bis 10.

     


    Hier nicht ganz richtig? Vielleicht möchten Sie hier hin:

    Entschuldigungsverfahren für die Jahrgangsstufen 1 und 2

    Beurlaubungsverfahren für alle Klassenstufen


     

    Ablauf

    Schritt 1

    Erkrankt Ihr Kind und kann es nicht die Schule besuchen, bitten wir Sie, uns vor der ersten Unterrichtsstunde bis spätestens 7:30 Uhr

    zu benachrichtigen.

    Zur Beschleunigung der Abläufe nennen Sie uns

    • bei Ihrem Anruf bitte die aktuelle Klasse, den Vor- und Nachnamen Ihres Kindes, den Grund sowie die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit (§2 Abs. 1 Schulbesuchsverordnung);
    • bei einer E-Mail in der Betreffzeile zuerst die Klasse Ihres Kindes, dann den Vor- und Nachnamen sowie im Text den Grund sowie die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit (§2 Abs. 1 Schulbesuchsverordnung).

    Schritt 2

    Über die telefonische Benachrichtigung hinaus braucht das Klassenleitungsteam eine schriftliche Entschuldigung (bitte im DIN-A4-Format), die Sie rechtsgültig unterschreiben. Diese muss spätestens am dritten Tag nach der telefonischen Krankmeldung in der Schule vorliegen.

    Wichtige Hinweise

    • Sollte bei ihrem Kind eine ansteckende, für schwangere Lehrkräfte potenziell gefährliche Krankheit diagnostiziert werden, besteht Ihrerseits eine sofortige Meldepflicht im Sekretariat.
    • Sollte an einem der krankheitsbedingt gefehlten Tage eine Klassenarbeit oder eine andere angekündigte Leistungsabnahme stattfinden, ist die Einhaltung der genannten Fristen besonders wichtig, damit Ihr Kind als »entschuldigt gefehlt« geführt wird. Ein unentschuldigtes Fehlen zöge ein »Ungenügend« als Note nach sich.
    • Bei auffällig häufigem Fehlen, auch über kürzere Zeiträume, kann die Klassenleitung beziehungsweise die Schulleitung die Vorlage eines (amts-)ärztlichen Attests einfordern.
    • Die Bescheinigung eines Arztbesuches (nicht zu verwechseln mit einer »ärztlichen Bescheinigung«) kann lediglich als Anhang an eine von Ihnen verfasste Entschuldigung dienen.
    • Bitte beachten Sie, dass dieses zweischrittige Entschuldigungsverfahren auch dann durchlaufen werden muss, wenn Ihr Kind nur einen Teil eines Schultages versäumt hat.
    • Bitte erinnern Sie Ihr Kind daran, die Entschuldigung auch wirklich abzugeben; ein Nachfragen oder Hinterherlaufen von Seiten des Klassenleitungsteams findet nicht statt.
    • Sollten (in der Folge einer Erkrankung) weitere Arztbesuche oder Heilbehandlungen notwendig sein, sind diese nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, greift das Beurlaubungsverfahren.