Für die Entschuldigung Ihres Kindes im Falle einer Erkrankung gibt es im Schulgesetz und seinen Verordnungen klare Vorgaben. Diese Seite beinhaltet alle wichtigen Informationen zur Umsetzung dieser Vorgaben am Ottheinrich-Gymnasium Wiesloch in den Klassenstufen 5 bis 10.
Hier nicht ganz richtig? Vielleicht möchten Sie hier hin:
→ Entschuldigungsverfahren für die Jahrgangsstufen 1 und 2
→ Beurlaubungsverfahren für alle Klassenstufen
Erkrankt Ihr Kind und kann es nicht die Schule besuchen, bitten wir Sie, uns vor der ersten Unterrichtsstunde bis spätestens 7:30 Uhr
zu benachrichtigen.
Zur Beschleunigung der Abläufe nennen Sie uns
Über die telefonische Benachrichtigung hinaus braucht das Klassenleitungsteam eine schriftliche Entschuldigung (bitte im DIN-A4-Format), die Sie rechtsgültig unterschreiben. Diese muss spätestens am dritten Tag nach der telefonischen Krankmeldung in der Schule vorliegen.