Für die Entschuldigung Ihres Kindes im Falle einer Erkrankung gibt es im Schulgesetz und seinen Verordnungen klare Vorgaben. Diese Seite beinhaltet alle wichtigen Informationen zur Umsetzung dieser Vorgaben am Ottheinrich-Gymnasium Wiesloch in den Klassenstufen 5 bis 10.
Hier nicht ganz richtig? Vielleicht möchten Sie hier hin:
→ Entschuldigungsverfahren für die Jahrgangsstufen 1 und 2
→ Beurlaubungsverfahren für alle Klassenstufen
→ Fragen und Antworten zu WebUntis für Eltern
Erkrankt Ihr Kind und kann es nicht die Schule besuchen, bitten wir Sie, vor der ersten Unterrichtsstunde bis spätestens 7:30 Uhr eine Krankmeldung in WebUntis vorzunehmen. In besonderen oder dringenden Fällen können Sie auch das Sekretariat unter +49 6222 8438-00 telefonisch benachrichtigen.
Über die digitale Benachrichtigung hinaus braucht das Klassenleitungsteam eine schriftliche Entschuldigung (bitte im DIN-A4-Format und mit Datum versehen), die Sie unterschreiben. Diese muss spätestens am dritten Tag nach der telefonischen Krankmeldung in der Schule vorliegen.