Entschuldigungsverfahren für die Klassenstufen 5 bis 10

    Für die Entschuldigung Ihres Kindes im Falle einer Erkrankung gibt es im Schulgesetz und seinen Verordnungen klare Vorgaben. Diese Seite beinhaltet alle wichtigen Informationen zur Umsetzung dieser Vorgaben am Ottheinrich-Gymnasium Wiesloch in den Klassenstufen 5 bis 10.

     


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    Entschuldigungsverfahren für die Jahrgangsstufen 1 und 2

    Beurlaubungsverfahren für alle Klassenstufen

    → Fragen und Antworten zu WebUntis für Eltern


     

    Ablauf

    Schritt 1

    Erkrankt Ihr Kind und kann es nicht die Schule besuchen, bitten wir Sie, vor der ersten Unterrichtsstunde bis spätestens 7:30 Uhr eine Krankmeldung in WebUntis vorzunehmen. In besonderen oder dringenden Fällen können Sie auch das Sekretariat unter +49 6222 8438-00 telefonisch benachrichtigen.

    Schritt 2

    Über die digitale Benachrichtigung hinaus braucht das Klassenleitungsteam eine schriftliche Entschuldigung (bitte im DIN-A4-Format und mit Datum versehen), die Sie unterschreiben. Diese muss spätestens am dritten Tag nach der telefonischen Krankmeldung in der Schule vorliegen.

    Wichtige Hinweise

    • Sollte bei ihrem Kind eine ansteckende, für schwangere Lehrkräfte potenziell gefährliche Krankheit diagnostiziert werden, besteht Ihrerseits eine sofortige Meldepflicht im Sekretariat.
    • Sollte an einem der krankheitsbedingt gefehlten Tage eine Klassenarbeit oder eine andere angekündigte Leistungsabnahme stattfinden, ist die Einhaltung der genannten Fristen besonders wichtig, damit Ihr Kind als »entschuldigt gefehlt« geführt wird. Ein unentschuldigtes Fehlen zöge ein »Ungenügend« als Note nach sich.
    • Bei auffällig häufigem Fehlen, auch über kürzere Zeiträume, kann die Klassenleitung beziehungsweise die Schulleitung die Vorlage eines (amts-)ärztlichen Attests einfordern.
    • Die Bescheinigung eines Arztbesuches (nicht zu verwechseln mit einer »ärztlichen Bescheinigung«) kann lediglich als Anhang an eine von Ihnen verfasste Entschuldigung dienen, ersetzt diese aber nicht.
    • Bitte beachten Sie, dass dieses zweischrittige Entschuldigungsverfahren auch dann durchlaufen werden muss, wenn Ihr Kind nur einen Teil eines Schultages versäumt hat.
    • Bitte erinnern Sie Ihr Kind daran, die Entschuldigung auch wirklich abzugeben; ein Nachfragen oder Hinterherlaufen von Seiten des Klassenleitungsteams findet nicht statt.
    • Sollten (in der Folge einer Erkrankung) weitere Arztbesuche oder Heilbehandlungen notwendig sein, sind diese nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, greift das Beurlaubungsverfahren.