Leitlinien für die Erteilung der Verhaltens- und Mitarbeitsnoten

Rechtsgrundlage

Die Verhaltens‐ und Mitarbeitsnoten („Kopfnoten“) werden von der Klassenkonferenz bzw. Jahrgangsstufenkonferenz mit einfacher Mehrheit festgelegt. Stimmberechtigt sind nur diejenigen Lehrkräfte, die die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler unterrichten, sowie die Schulleitung. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Klassenlehrerin bzw. des Klassenlehrers oder der Tutorin bzw. des Tutors den Ausschlag. Der Bewertungszeitraum umfasst, wenn nur halbjährig unterrichtet, ein halbes, sonst ein ganzes Schuljahr. Dies wird gerade in Fällen besonders positiver oder negativer Bewertung angemessen berücksichtigt.

Vorbereitung

Jede Fachlehrkraft trägt in die Klassenliste ihren Vorschlag für die „Kopfnoten“ ein.

  • Mitarbeit: Die Klassenleitung / Oberstufenberatung berechnet jeweils die Durchschnittsnote und bildet auf dieser Grundlage die Mitarbeitsnote. Wenn bei Mitarbeitsnoten der rechnerische Durchschnitt genau zwischen zwei Notenstufen liegt (1,5 – 2,5 – 3,5), entscheidet die Klassenleitung.
  • Verhalten: Ein von der Note „gut“ abweichender Notenantrag führt zu einer Beratung und Beschlussfassung in der Notenkonferenz. Die Klassenleitung wird in problematischen Fällen in Vorgesprächen die Auffassung der Lehrkräfte ermitteln, gegebenenfalls einschlägige Vorgänge zusammenstellen und in der Konferenz Bericht erstatten.

Beratungs‐ und Entscheidungsgrundsätze

In der Zeugniskonferenz wird in der Regel explizit beraten und abgestimmt, 

  • wenn bei Verhaltensnoten eine Abweichungen von der Note „gut“ beantragt ist
  • sowie auf Antrag jeder andere Fall.

Bewertungsgrundsätze

Allgemeines

Mitarbeit bezieht sich vor allem auf den Arbeitswillen und die Arbeitshaltung; sie äußert sich in der Häufigkeit der Sachbeiträge (Quantität) und nicht in der fachbezogenen Leistung (Qualität).
Das Verhalten wird bestimmt durch das Betragen, die Umgangsformen und die tätige Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Engagement, Vorkommnisse oder Handlungen innerhalb oder außerhalb des Unterrichts, die für den Unterricht oder für die Schule insgesamt Wirkung hatten, können auf Antrag nach Beratung in die Notenfindung einfließen.

Notenfindung

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Tabellen.

Ist das Verhalten oder die Mitarbeit vorrangig durch die Ausprägungen nach Spalte (1) gekennzeichnet, wird die Note „gut“ oder „sehr gut“ erteilt. Dabei ist die Note „gut“ die Regel. Die Note „sehr gut“ soll gegeben werden,

  • wenn die positive Mitarbeit nach Spalte (1) besonders ausgeprägt ist, sich in hohem Maße förderlich auf das Arbeitsklima in der Klasse auswirkt und dadurch der Unterricht in anerkennenswerter Weise belebt wird bzw.
  • wenn das anerkennenswerte Verhalten nach Spalte (1) besonders ausgeprägt ist und die Schülerin bzw. der Schüler sich in hohem Maße für die Klassengemeinschaft oder die Förderung des Schullebens einsetzt.

Überwiegen die Ausprägungen nach Spalte (2), so wird die Note „befriedigend“ erteilt.

Die Note „unbefriedigend“ soll nur erteilt werden, wenn die Merkmale nach Spalte (3) erkennbar vorherrschen und

  • die Mitarbeit weder im häuslichen noch im unterrichtlichen Bereich zufriedenstellend ist bzw.
  • Fehlverhaltensweisen die Sicherheit gefährden, den Erziehungs‐ und Bildungsauftrag der Schule behindern oder das (Sozial‐ bzw. Arbeits‐) Klima in der Klasse nachhaltig negativ beeinflussen.

Voraussetzung für die Erteilung der Note „unbefriedigend“ ist, dass

  • bei Fehlverhalten entsprechende Erziehungs‐ und Ordnungsmaßnahmen, bei Mitarbeitsmängeln wiederholte pädagogische Maßnahmen vorausgegangen sind,
  • Beanstandungen von Verhalten oder Mitarbeit der Schülerin bzw. dem Schüler und bei Minderjährigen den Erziehungsberechtigten mitgeteilt worden sind
  • und diese in den Schulakten (z. B. Klassenbuch, Korrespondenz zwischen Schule und Erziehungsberechtigten, Aktennotiz) vermerkt worden sind.

Merkmale und notenbezogene Ausprägungen zu den Kategorien "Mitarbeit" und "Verhalten"

Wichtig: Die genannten Merkmale sind als Orientierungshilfe zu verstehen! Keinesfalls müssen alle genannten Merkmale bei einer Notenentscheidung erfüllt sein. 

Mitarbeit

Spalte (1): positivSpalte (2): mit EinschränkungenSpalte (3): negativ
Note "sehr gut" oder "gut"Note "befriedigend"Note "unbefriedigend"
ist aktiv, kreativverhält sich indifferent, rezeptivzeigt sich passiv, teilnahmslos
ist aufmerksam, ausdauernd, ziel­strebig, interes­siertzeigt sich ablenkbar, leicht ermüdbar, zerstreut, zeigt schwankendes Interessezeigt sich unauf­merksam, keine Ausdauer, ziellos, desinteressiert
ist sorgfältig, gewissenhaftzeigt sich flüchtig, oberflächlichzeigt sich schludrig, nachlässig
erledigt häusliche Aufgaben regel­mäßig und vollständigerledigt häusliche Aufgaben unregel­mäßig und lückenhafterledigt häusliche Aufgaben sehr unregel­mäßig, sehr lückenhaft oder gar nicht

 

Verhalten

Spalte (1): anerkennens­wertSpalte (2): rügens­wertSpalte (3): grobes Fehl­verhal­ten
Note "sehr gut" oder "gut"Note "befrie­digend"Note "unbefrie­digend"
ist höflich, freundlich, beherrscht, ruhig, gelassenzeigt sich unhöflich, unfreund­lich, missmutig, trotzig, vorlaut, leicht erregbarzeigt sich frech, belei­digend, unbeherrscht, aufbrausend
ist kamerad­schaftlich, hilfs­bereit, mitfühlendzeigt sich bevor­mundend, besserwis­serisch, gleich­gültig, teilnahmslosverhält sich unkamerad­schaftlich, überheb­lich, egoistisch
übernimmt bereit­willig Gemeinschafts­aufgabenübernimmt Gemeinschafts­aufgaben nur widerwilligverweigert Über­nahme von Gemeinschafts­aufgaben
kann Konflikte austragen, sucht einver­nehmliche Lösungen, ist verträglich, ist einsichtigerkennt Konflikte nicht, bezieht andere Stand­punkte nicht ein, ist uneinsichtigreagiert bei Konflikten aufsässig, aggressiv, entzieht sich jeder Konflikt­lösung
anerkennt Ordnungen und Spiel­regeln, beachtet Anweisungen im Unter­richt, ist pünktlich, nimmt regelmäßig am Unter­richt teilverhält sich gleich­gültig gegenüber Ordnungen und Spiel­regeln, stört gelegent­­lich den Unter­richt, ist nicht immer pünkt­lich, versäumt gelegent­lich Unter­richt ohne hinrei­chende Entschul­digungverstößt fahr­lässig oder vorsätz­lich gegen Ordnungen und Spiel­regeln, stört immer wieder den Unter­richt, kommt häufig zu spät, versäumt häufig Unter­richt ohne Entschul­digung
ist zuverläs­sig bei übertragenen Pflichten und Aufgabenist nicht immer zuverläs­sig bei übertragenen Pflichten und Aufgabenist unzuverlässig bei übertra­genen Pflichten und Aufgaben

 

Beschluss der GLK am 22.12.2010, gültig ab Schuljahr 2010‐11, überarbeitet im Schuljahr 2014‐15

 


Stand: 01. März 2021