Das Schulgesetz und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften geben für die Entschuldigung von Schülerinnen und Schülern einen klaren Rahmen vor. Diese Seite beinhaltet alle wichtigen Informationen zur Umsetzung der Vorgaben am Ottheinrich-Gymnasium Wiesloch in den Jahrgangsstufen 1 und 2.
Im Krankheitsfall müssen die Schülerinnen und Schüler der J1 und J2 morgens nicht mehr anrufen, es sei denn, es wird eine Klausur geschrieben. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufe tragen ihre Fehlzeiten in DATO ein und drucken über DATO die »schriftliche Entschuldigung« aus, die bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern weiterhin von den Eltern unterschrieben sein muss. Innerhalb von drei Werktagen muss diese einer Lehrkraft vorgelegt werden, die den fristgerechten Eingang mit Datum und Unterschrift bestätigt. Dieser Ausdruck wird allen betroffenen Lehrkräften in der jeweils nächsten besuchten Unterrichtsstunde unaufgefordert zum Abgleichen und Abzeichnen vorgelegt. Die Schülerinnen und Schüler verwahren diese »schriftlichen Entschuldigungen« zumindest bis zum Ende des laufenden Kurshalbjahrs. Fehlt ein/e Schüler/in bei einer Klausur, legt diese/r der betroffenen Lehrkraft den oben genannten DATO-Ausdruck vor und händigt ihr zudem die ärztliche Bescheinigung über die Schulbesuchsverhinderung am Prüfungstag aus. Damit gilt sie/er als entschuldigt fehlend.
Die Erziehungsberechtigten sind gehalten, bei der Kontrolle der Fehlzeiten, auch nach Erreichen der Volljährigkeit, mitzuwirken. Sie sollten sich in regelmäßigen Abständen mit Ihren Kindern zusammen die Fehlzeiten auf DATO ansehen.