Entschuldigungsverfahren für die Jahrgangsstufen 1 und 2

    Das Schulgesetz und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften geben für die Entschuldigung von Schülerinnen und Schülern einen klaren Rahmen vor. Diese Seite beinhaltet alle wichtigen Informationen zur Umsetzung der Vorgaben am Ottheinrich-Gymnasium Wiesloch in den Jahrgangsstufen 1 und 2.

     


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    Entschuldigungsverfahren für die Klassenstufen 5 bis 10

    Beurlaubungsverfahren für alle Klassenstufen


    Generell gilt:

    • Krankheitsbedingte Absenzen werden in DATO eingetragen. Der Eintrag muss am Erkrankungstag erfolgen (spätestens am nächsten Tag).
    • Mit dem pünktlichen DATO-Eintrag ist die Pflicht zur unmittelbaren Information der Schule, die in der Schulbesuchsverordnung vorgesehen ist, erfüllt. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe müssen nicht anrufen, um sich krankzumelden.
    • Krankmeldungen müssen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern von den Eltern unterzeichnet sein.
    • Die Erziehungsberechtigten sind gehalten, bei der Kontrolle der Fehlzeiten, auch nach Erreichen der Volljährigkeit, mitzuwirken. Sie sollten sich in regelmäßigen Abständen mit Ihren Kindern zusammen die Fehlzeiten auf DATO ansehen.
       

    Krankmeldung bei normalem Unterricht

    • Die Fehlzeiten werden am Erkrankungstag in DATO eingetragen und dort als Formular (»schriftliche Entschuldigung«) ausgedruckt. Das Formular muss bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern weiterhin von den Eltern unterschrieben sein.
    • Innerhalb von drei Werktagen muss es einer Lehrkraft vorgelegt werden, die den fristgerechten Eingang mit Datum und Unterschrift bestätigt.
    • Der Ausdruck wird allen betroffenen Lehrkräften in der jeweils nächsten besuchten Unterrichtsstunde unaufgefordert zum Abgleichen und Abzeichnen vorgelegt.
    • Die Schülerinnen und Schüler verwahren diese »schriftlichen Entschuldigungen« zumindest bis zum Ende des laufenden Kurshalbjahrs.
       

    Krankmeldung bei einer geplanten Leistungsfeststellung (Klausur, GFS, Test)

    • Die Schülerin / der Schüler schreibt vor dem Termin eine Mail an die Fachlehrkraft, bei der die Leistungsfeststellung erhoben wird, und setzt die Oberstufenberatung ins CC.
    • Das weitere Verfahren ist wie oben beschrieben (Eintragung der Fehlstunden in DATO, Ausdruck, Unterschrift der schriftlichen Entschuldigung und Abzeichnen durch die Lehrkraft).
    • Wir weisen im Falle einer krankheitsbedingt versäumten Leistungsfeststellung besonders dringlich auf die Einhaltung der genannten Fristen hin, damit die Fehlzeit als »entschuldigt« geführt wird. Ein unentschuldigtes Fehlen zöge ein »Ungenügend« als Note nach sich.

    Weitere wichtige Hinweise

    • Sollte bei einer Schülerin oder einem Schüler eine ansteckende, für schwangere Lehrkräfte potenziell gefährliche Krankheit diagnostiziert werden, besteht Ihrerseits eine sofortige Meldepflicht im Sekretariat.
    • Bei auffällig häufigem Fehlen, auch über kürzere Zeiträume, kann die Schulleitung die Vorlage eines (amts-)ärztlichen Attests einfordern.
    • Die Bescheinigung eines Arztbesuches (nicht zu verwechseln mit einer »ärztlichen Bescheinigung«) kann lediglich als Anhang an das DATO-Formular dienen, ersetzt dieses jedoch nicht.
    • Das oben beschriebene Entschuldigungsverfahren ist auch dann einzuhalten, wenn nur ein Teil eines Schultages versäumt wurde.
    • Die schriftliche Entschuldigung ist unaufgefordert vorzulegen. Die Tutorinnen und Tutoren fordern diese nicht aktiv ein.
    • Sollten (in der Folge einer Erkrankung) weitere Arztbesuche oder Heilbehandlungen notwendig sein, sind diese nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, ist das Beurlaubungsverfahren einzuhalten.