Entschuldigungsverfahren für die Jahrgangsstufen 1 und 2

    Das Schulgesetz und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften geben für die Entschuldigung von Schülerinnen und Schülern einen klaren Rahmen vor. Diese Seite beinhaltet alle wichtigen Informationen zur Umsetzung der Vorgaben am Ottheinrich-Gymnasium Wiesloch in den Jahrgangsstufen 1 und 2.

     


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    Entschuldigungsverfahren für die Klassenstufen 5 bis 10

    Beurlaubungsverfahren für alle Klassenstufen

    → Fragen und Antworten zu WebUntis für Eltern


    Krankmeldung bei normalem Unterricht

    • Krankheitsbedingte Absenzen werden in WebUntis eingetragen. Der Eintrag muss am Erkrankungstag bis 7.30 Uhr erfolgen.
    • Krankmeldungen müssen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern von den Eltern vorgenommen werden.
    • Innerhalb von drei Werktagen muss dem Tutor eine schrifliche Entschuldigung (im A4-Format, mit Datum) vorgelegt werden. Diese ist bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern von den Eltern zu unterschreiben.
    • Wir empfehlen allen Eltern, die Fehlzeiten ihrer Kinder in regelmäßigen Abständen in WebUntis einzusehen. Die Erziehungsberechtigten sind gehalten, auch nach Erreichen der Volljährigkeit ihres Kindes bei der Kontrolle der Fehlzeiten mitzuwirken.

    Krankmeldung bei einer geplanten Leistungsfeststellung (Klausur, GFS, Test)

    • Die Schülerin / der Schüler schreibt vor dem Termin eine Mail an die Fachlehrkraft, bei der die Leistungsfeststellung erhoben wird.
    • Das weitere Verfahren ist wie oben beschrieben.
    • Wir weisen im Falle einer krankheitsbedingt versäumten Leistungsfeststellung besonders dringlich auf die Einhaltung der genannten Fristen hin, damit die Fehlzeit als »entschuldigt« geführt wird. Ein unentschuldigtes Fehlen zöge ein »Ungenügend« als Note nach sich.

    Weitere wichtige Hinweise

    • Sollte bei einer Schülerin oder einem Schüler eine ansteckende, für schwangere Lehrkräfte potenziell gefährliche Krankheit diagnostiziert werden, besteht Ihrerseits eine sofortige Meldepflicht im Sekretariat.
    • Bei auffällig häufigem Fehlen, auch über kürzere Zeiträume, kann die Schulleitung die Vorlage eines (amts-)ärztlichen Attests einfordern.
    • Die Bescheinigung eines Arztbesuches (nicht zu verwechseln mit einer »ärztlichen Bescheinigung«) kann lediglich als Anhang an eine von Ihnen bzw. Ihrem volljährigen Kind unterzeichnete Entschuldigung dienen, ersetzt diese aber nicht.
    • Das oben beschriebene Entschuldigungsverfahren ist auch dann einzuhalten, wenn nur ein Teil eines Schultages versäumt wurde.
    • Die schriftliche Entschuldigung ist unaufgefordert vorzulegen. Die Tutorinnen und Tutoren fordern diese nicht aktiv ein.
    • Sollten (in der Folge einer Erkrankung) weitere Arztbesuche oder Heilbehandlungen notwendig sein, sind diese nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, ist das Beurlaubungsverfahren einzuhalten.